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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - L 8 AS 71/08   

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https://dejure.org/2010,29474
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - L 8 AS 71/08 (https://dejure.org/2010,29474)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.05.2010 - L 8 AS 71/08 (https://dejure.org/2010,29474)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - L 8 AS 71/08 (https://dejure.org/2010,29474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Renovierungskosten für Auszugsrenovierung - soziale Wirksamkeit der Klauseln im Mietvertrag

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 306 Abs 2 BGB, § 307 BGB, § 535 BGB
    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Renovierungskosten für Auszugsrenovierung - soziale Wirksamkeit der Klauseln im Mietvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - L 8 AS 71/08
    Zwischen den Beteiligten ist zu Recht unstreitig, dass nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auch Renovierungskosten (Schönheitsreparaturen) als Kosten der Unterkunft anzusehen sind (vgl. auch BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 31/06 R).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - L 8 AS 71/08
    Ausreichend ist also, dass der Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist (so auch BSG, Urteil vom 07. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R -).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - L 8 AS 71/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R -), der der Senat sich anschließt, sind Mietzinsen als tatsächliche Aufwendungen berücksichtigungsfähig, soweit sie auf der Grundlage einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung beruhen und vom Hilfebedürftigen tatsächlich gezahlt werden.
  • LSG Hamburg, 20.04.2010 - L 5 AS 55/07
    In diesem Fall führt dies dazu, dass nicht entscheidend sein dürfte, ob und zu welcher Schönheitsreparatur der Kläger letztlich mietvertraglich wirksam verpflichtet war, sondern, ob er sich ernsthaft der nachhaltigen Forderung des Vermieters zur Durchführung einer Auszugsrenovierung ausgesetzt sah (in diesem Sinne auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.5.2010, L 8 AS 71/08 welches von einer "sozialen Wirksamkeit" der Forderung spricht, in juris).
  • SG Berlin, 02.08.2011 - S 149 AS 42641/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Übernahme von Kosten für Renovierung

    Die streitige Forderung der ehemaligen Vermieter muss - in anderen Worten - soziale Wirksamkeit besitzen (Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2010, Az. L 8 AS 71/08, juris Rz. 36).
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